Während bestimmte Bundesländer die Unterbringung von Flüchtlingen in öffentlichen Gebäuden anstreben, gibt es andere, in denen für diesen Zweck die Anmietung privater Gebäude bevorzugt wird. Insbesondere bei der Privatvermietung stellt sich schnell die Frage nach der nutzungsbedingten Risikoerhöhung und der dann notwendigerweise anzupassenden Gebäudeversicherung.
Gebäudeeigentümer, die ihre Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen, müssen sich auf ein deutlich höheres Feuerrisiko einstellen. Politisch motivierte Brandstiftung wie auch die für die Bewohner teilweise ungewohnte Küchentechnik sind gefahrerhöhende Aspekte. Dass das Gefahrenpotential nicht von der Hand zu weisen ist, zeigt der Blick in die Statistik für Flüchtlingsunterkünfte: Allein im Jahr 2022 kam es in Deutschland zu rund 50 Bränden in Folge von Brandstiftung, die teils zu Totalverlusten der Gebäude geführt haben. Dabei halten sich die Ereignisse, die von außen vorsätzlich verursacht wurden, und diejenigen, die von innen heraus fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, die Waage.
Von dem Brandrisiko einmal abgesehen, kommt es auch bei anderen Schadenarten zu einer Häufung. Das liegt zum einen an der vielen Flüchtlingen eher nicht vertrauten, Infrastruktur der Gebäude (Elektroherde, Wasser-Mischbatterien, Doppelverglasung). Wesentlicher ist jedoch die Tendenz, dass oftmals eher ältere, baufällige Gebäude mit Renovierungsstau als Asylunterkünfte zum Einsatz kommen. Die dortige Risikolage führt zu höheren Sturm- und Leitungswasserschäden.